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Kritik der Urteilskraft
- Verlag: Meiner
- 01.10.2009
- Buch
- CII, 633 Seiten
- kartoniert
- ISBN: 978-3-7873-1948-0
Bibliografische Daten
- AutorInnen: Immanuel Kant
- Buchtitel: Kritik der Urteilskraft
- ISBN: 978-3-7873-1948-0
- Verlag: Meiner
- Produktart: Buch
- Seiten: CII, 633
- Erscheinung: 01.10.2009
- Einband: kartoniert
- Reihe (Titel): Philosophische Bibliothek
- Bandnummer: 507
- Format: 122 x 190 mm
-
Hersteller:
Meiner, Felix, Verlag GmbH
Tel: +49 40 2987560
Richardstr. 47
DE-22081 Hamburg
Fax: +49 40 29875620
E-Mail: info@meiner.de
URL: www.meiner.de
Autor:innenbeschreibung
Immanuel Kant wird 1724 in Königsberg geboren. Mit 16 Jahren beginnt er das Studium der Theologie, Philosophie und Naturwissenschaften an der Königsberger Universität. Jedoch erst im Alter von 46 Jahren erhält er eine ordentliche Professur für Logik und Metaphysik in Königsberg. Als wirkungsmächtigster deutscher Philosoph neben Hegel erlangt Kant schon zu Lebzeiten einen legendären Ruf. Er verbringt sein Leben alleinstehend und einem strengen selbstauferlegten Tagesablauf folgend, der Anlaß zu zahlreichen überlieferten Anekdoten bietet. Kant stirbt in hohem Alter von 80 Jahren 1804 in Königsberg.
Produktbeschreibung
Beilage: Erste Einleitung in die Kritik der Urteilkraft
Mit Einleitungen und Bibliographie herausgegeben von Heiner F. Klemme
Mit Sachanmerkungen von Piero Giordanetti
Der Schrift liegt die Einsicht zugrunde, daß auch die reflektierende Urteilskraft auf einem Prinzip a priori beruht, nämlich dem der Zweckmäßigkeit.
Im ersten Hauptteil widmet sich Kant der ästhetischen Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Formen der Natur für unsere Erkenntnisvermögen. Im zweiten Hauptteil erörtert er die Frage, inwieweit wir der Natur selbst eine objektive Zweckmäßigkeit ihrer Formen zuschreiben können. Im Zentrum stehen dabei die Begriffe des Naturzwecks und der sich selbst organisierenden Wesen. Auf eine teleologische Beurteilung der Natur kann dort nicht verzichtet werden, wo wir die Form des Gegenstandes durch den Naturmechanismus nicht erklären können.
Die Edition dokumentiert den Wortlaut der zweiten Originalausgabe von 1793. Sie verzeichnet alle relevanten Lesarten der ersten und dritten Ausgabe sowie die wichtigsten Konjekturen früherer Herausgeber.
Die Einleitung des Herausgebers führt in die Themenstellung der Schrift ein und diskutiert einige in der Literatur kontrovers erörterte Lehrstücke. Die ausführlichen Sachanmerkungen weisen Zitate und verdeckte Anspielungen nach.
Dieser 2. Auflage ist als Beilage der Text der von Kant verworfenen ersten Einleitung in die KdU beigegeben, die in der Forschung als ein wichtiges Dokument gilt für die Erschließung des nachgelassenen Opus postumum.
Mit Einleitungen und Bibliographie herausgegeben von Heiner F. Klemme
Mit Sachanmerkungen von Piero Giordanetti
Der Schrift liegt die Einsicht zugrunde, daß auch die reflektierende Urteilskraft auf einem Prinzip a priori beruht, nämlich dem der Zweckmäßigkeit.
Im ersten Hauptteil widmet sich Kant der ästhetischen Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Formen der Natur für unsere Erkenntnisvermögen. Im zweiten Hauptteil erörtert er die Frage, inwieweit wir der Natur selbst eine objektive Zweckmäßigkeit ihrer Formen zuschreiben können. Im Zentrum stehen dabei die Begriffe des Naturzwecks und der sich selbst organisierenden Wesen. Auf eine teleologische Beurteilung der Natur kann dort nicht verzichtet werden, wo wir die Form des Gegenstandes durch den Naturmechanismus nicht erklären können.
Die Edition dokumentiert den Wortlaut der zweiten Originalausgabe von 1793. Sie verzeichnet alle relevanten Lesarten der ersten und dritten Ausgabe sowie die wichtigsten Konjekturen früherer Herausgeber.
Die Einleitung des Herausgebers führt in die Themenstellung der Schrift ein und diskutiert einige in der Literatur kontrovers erörterte Lehrstücke. Die ausführlichen Sachanmerkungen weisen Zitate und verdeckte Anspielungen nach.
Dieser 2. Auflage ist als Beilage der Text der von Kant verworfenen ersten Einleitung in die KdU beigegeben, die in der Forschung als ein wichtiges Dokument gilt für die Erschließung des nachgelassenen Opus postumum.